Kartellrecht
Unsere Leistungen
|
|
Das Kartellrecht regelt vor allem das Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zwischen Unternehmen sowie das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Außerdem regelt das Kartellrecht die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.
Viele Verträge (Vertriebsverträge, Lizenzverträge, etc.) bergen das Risiko, kartellrechtswidrig und ggf. unwirksam zu sein. Wir prüfen für Sie solche Verträge auf Vereinbarkeit mit deutschem und europäischem Kartellrecht.
Wir betreuen Mandanten aus dem In- und Ausland.
Bei kartellrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten unsere Rechtsanwälte Sie kompetent vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Unsere Mandanten
Mittelständische Unternehmen