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Kartellrecht

Unsere Leistungen

  • Prüfung von Verträgen
  • deutsches Kartellrecht
  • europäisches Kartellrecht
  • selektive Vertriebsverträge
  • Vertriebsbindungssysteme
  • Lizenzverträge
  • Fusionskontrolle
  • Kartellstreitigkeiten
  • Unterlassungsklagen

 

Das Kartellrecht regelt vor allem das Verbot von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zwischen Unternehmen sowie das Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Außerdem regelt das Kartellrecht die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen.

Viele Verträge (Vertriebsverträge, Lizenzverträge, etc.) bergen das Risiko, kartellrechtswidrig und ggf. unwirksam zu sein. Wir prüfen für Sie solche Verträge auf Vereinbarkeit mit deutschem und europäischem Kartellrecht.

Wir betreuen Mandanten aus dem In- und Ausland.

Bei kartellrechtlichen Auseinandersetzungen vertreten unsere Rechtsanwälte Sie kompetent vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Unsere Mandanten

Mittelständische Unternehmen