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Presserecht

Unsere Leistungen

  • Persönlichkeitsrechte
  • Urheberrecht
  • Recht am eigenen Bild
  • Schutz der Privatsphäre
  • Schmerzensgeld
  • Eilverfahren
  • Unterlassung und Auskunft
  • Widerruf
  • Gegendarstellung
  • Störerhaftung
  • Abmahnung von Rechtsanwalt
  • einstweilige Verfügung

 

Presserecht: Wenn über Sie oder über Ihr Unternehmen in der Presse unwahre Tatsachen verbreitet werden oder ehrverletzend Bericht erstattet wird, wenn z.B. Details aus Ihrer Privatsphäre oder private Fotos verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden, oder die Berichterstattung in einem Zeitungsartikel schlicht falsch ist, helfen wir Ihnen, Ihren guten Ruf zu schützen.

Wir beraten auch bei geplanten Veröffentlichungen, um solche Rechtsverletzungen - und den daraus resultierenden Ärger - zu vermeiden.

Wir klären Sie kompetent und schnell über die in Betracht kommenden medienrechtlichen Ansprüche auf - z.B. Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf, Gegendarstellung, Schadensersatz oder Geldentschädigung. Erforderlichenfalls setzen wir Ihre Ansprüche gerichtlich für Sie durch, auch in Eilverfahren vor den zuständigen Gerichten.

Bei presse- und äußerungsrechtlichen Konflikten vertreten unsere Berliner Rechtsanwälte Sie kompetent vor allen Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Unsere Mandanten

Personen des öffentlichen Lebens, Prominente, Autoren, Journalisten, Zeitschriften, Verlage, Redakteure, Einzelpersonen